Allgemeine Geschäftsbedingungen L'TUR Tourismus AG
LTUR hotels.com ist eine Vertriebsmarke der L'TUR Tourismus AG
- L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L'TUR-Kunde zum anderen begründet. L'TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
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a. Soweit L'TUR gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht,
geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der
außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche
Geltendmachung der Forderung.
b. Für den Einzug des Reisepreises für Hotelbuchungen wurde mit den Leistungserbringern vereinbart : Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, besteht wahlweise neben der Möglichkeit einer Einmalzahlung alternativ die Möglichkeit einer Teilzahlung. Bei Entscheidung zugunsten einer Teilzahlung wird mit Zugang der Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind. Der Rechnungsbetrag für separate Zusatzleistungen wie z.B. Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket und Reiseversicherung ist jeweils nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
d. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Hotelbuchungen nach den Stornoregeln der Hotelleistungserbringer, bei zusätzlich gebuchten Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers - näheres hierzu in Ziffer 3. der AGB.
e. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.
f. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei L'TUR verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich machen. - Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L'TUR neben den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes 25 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Eine gesonderte Berechnung zusätzlicher 25 EUR entfällt im Falle der Stornierung einer Hotelbuchung - insoweit gelten nachfolgend wiedergegebene Stornoregeln der Hotelleistungserbringer : Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, mind. jedoch 50 EUR pro betroffenem Reiseteilnehmer; Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises; Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises; Ab 3. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Hotelleistungserbringer ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. Die für zusätzlich gebuchte Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen stellen wir während der Buchung zur Verfügung - zusätzlich steht Ihnen für ergänzende Auskünfte gerne unsere Service-Hotline zur Verfügung.
- Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
- L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Hotel, Veranstalter, Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunftei, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.







